Hegegemeinschaft

Hegegemeinschaften sind ein freiwilliger Zusammenschluss privatrechtlicher Art (§10a Abs. 1 BJagdG).Auf die Hegegemeinschaft finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über den nicht rechtsfähigen Verein (nicht eingetragener Verein) Anwendung, sofern eine entsprechende Satzung vorliegt.

Vorstand

1. Vorsitzender der RWHG:

Prof. Dr. Ulrich Grimm, Am Abtswald 19b, 65366 Geisenheim - Johannisberg. Weitere Mitglieder siehe Ansprechpartner

Presse

Verantwortlich für die Inhalte dieser Webseite im Sinne des Presserechts ist der geschäftsführende Vorstand der Hegegemeinschaft