Hegegemeinschaft
Hegegemeinschaften sind ein freiwilliger Zusammenschluss privatrechtlicher Art (§10a Abs. 1 BJagdG).Auf die Hegegemeinschaft finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über den nicht rechtsfähigen Verein (nicht eingetragener Verein) Anwendung, sofern eine entsprechende Satzung vorliegt.